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September 2021
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis – Neueste Entwicklungen
Autor: Dr. Christian Bloth
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden, dass dem Betriebsrat bei der Frage nach der möglichen Einführung einer elektronischen Zeiterfassung in einem Betrieb ein Initiativrecht zusteht (Az.: 7 TaBV 79/20). Die Entscheidung widerspricht in dieser Frage einer früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die bisher in dieser Frage als Leitentscheidung galt.
Zwei Verfahren - Zwei Entscheidungen
Autor: Rafael Hertz
Das BAG hatte sich in seiner Entscheidung vom 22. Juli 2021 (Az. 2 AZR 193/21) mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Auswirkung eine nachträglich verweigerte Zustimmung des Integrationsamtes in einem auf eine Kündigung hin zwischenzeitlich erhobenen Kündigungsschutzprozess hat.
Autor: Jonas Anders
Gerade in Dienstleistungsbereichen, in denen ein physischer Kundenkontakt nicht zu vermeiden ist, gehört das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes seit Beginn der Corona-Pandemie zum Arbeitsalltag vieler Arbeitnehmer. Das Arbeitsgericht Cottbus hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob die Kündigung eines Mitarbeiters gerechtfertigt war, der sich unter Vorlage eines Attests weigerte, entgegen der Anordnung der Arbeitgeberin, einen Mund-Nasen-Schutz bei der Arbeit zu tragen (Az. 11 Ca 10390/20).
- Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit Krankschreibung -
Autor: Jonas Anders
Ein Konflikt zwischen dem Arbeitgeber und seiner Mitarbeiterin gipfelt mit der Ankündigung letzterer „in der Woche vom 20ten krankgeschrieben zu sein". Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob eine daraufhin durch den Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung wirksam ist (Az. 5 Sa 319/20). Dabei hatte es jedoch Besonderheiten zu berücksichtigen.
Autor: Dr. Christian Bloth
Ein Unternehmen verlagert seine einzige Betriebsstätte an einen anderen Standort. Zur Anpassung des Arbeitsortes werden den Mitarbeitern gegenüber Änderungskündigungen ausgesprochen. Eine Arbeitnehmerin vertrat diesbezüglich die Ansicht, man müsse ihr stattdessen einen Arbeitsplatz im Homeoffice bzw. einen mobilen Arbeitsvertrag anbieten. Über die erhobene Änderungsschutzklage hatte das Arbeitsgericht Köln (Az. 8 Ca 7667/20) kürzlich zu entscheiden.
Autor: Rafael Hertz
In seinem Urlaub unterhält ein Arbeitnehmer Kontakt zu einem Coronaverdachtsfall und wird durch das Gesundheitsamt mit einer Quarantäneanordnung belegt. Ob der - selbst nicht infizierte - Arbeitnehmer sich die in Quarantäne verbrachten Zeit dennoch als Urlaubstage anrechnen lassen muss, hatte die 3. Kammer des Arbeitsgericht Neunmünster (Az. 3 Ca 362 b/21) kürzlich zu entscheiden.
