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März 2023
März 2023
Verhandlungsgeschick
Autor: Dr. Christian Bloth
Das Bundesarbeitsgericht („BAG“) hat in einem in den Medien viel beachteten Urteil entschieden, dass einer weiblichen Arbeitnehmerin derselbe Lohn zu zahlen ist wie einem männlichen Kollegen, wenn der Arbeitgeber nicht widerlegen kann, dass die unterschiedliche Bezahlung bei gleichwertiger Beschäftigung auf rein objektiven Kriterien beruht. Dabei konnte hier auch der Vermutung einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung nicht entgegenhalten werden, der Kollege habe besser verhandelt.
Autor: Jonas Anders
Tarifvertragliche Regelungen, welche verschieden hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit festlegen, verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht („BAG“).
Autor: Laura Fischler
Das Bundesarbeitsgericht („BAG“) hatte sich mit der Frage zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Anspruchs aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beschäftigen. Es ging hier darum, dass der Arbeitnehmer vermutete, mit ihm vergleichbare Arbeitnehmer seien aus nicht sachlich gerechtfertigten Gründen in ihrer Vergütung besser als er gestellt worden.
Autor: Laura Fischler
Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. Februar 2023 ein richtungsweisendes Urteil zum Thema Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen gefällt, siehe dazu Besprechung in diesem Newsletter. In diesem Bereich sind Lohntransparenz und Entgeltgleichheit nun auch Gegenstand einer neuen Richtlinie der Europäischen Union („EU“). Das Europäische Parlament soll diese Richtlinie am 30. März 2023 verabschieden.
Autor: Dr. Christian Bloth
Das Landesarbeitsgericht Hamm („LAG“) hatte sich mit der Frage der Formwirksamkeit einer Kündigung zu beschäftigen. Dabei galt es zu klären, welche Auswirkung die Arbeitsbedingungen-Richtlinie der Europäischen Union (2019/1152/EU) auf die Auslegung nationalen Rechts hat. Gerügt wurde hier, dass das Kündigungsschreiben keinen Hinweis auf die dreiwöchige Klagefrist enthielt.
Autor: Jonas Anders
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern („LAG“) hatte zuletzt über eine Probezeitkündigung zu befinden, deren rechtliche Wirksamkeit durch die betroffene Mitarbeiterin in mehrerer Hinsicht angegriffen wurde, insbesondere wegen einer ihrer Ansicht nach unvollständigen Anhörung des Personalrats. Kommt es darauf in der Probezeit an?
