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Dezember 2023
Dezember 2023
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
Autor: Dr. Christian Bloth
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 20. Juli 2023 (Az. 6 AZR 228/22) entschieden, dass – sofern ein Geschäftsführer einer GmbH nicht wie üblich aufgrund eines Dienstvertrages, sondern auf Basis eines Arbeitsvertrages tätig wird – im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB zwar dessen Arbeitsverhältnis, jedoch nicht die Organstellung auf den Erwerber übergeht. Zu beachten sind auch die Ausführungen zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Geschäftsführer – auf den Zugang der Kündigung kommt es an!
Autor: Dr. Christian Bloth
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 25. Juli 2023 (Az. 9 AZR 43/22) entschieden, dass der Fremdgeschäftsführer einer GmbH, der zwar nach nationalem Recht nicht als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist, dennoch im Wege richtlinienkonformer Auslegung des in § 2 Bundesurlaubgesetz niedergelegten Arbeitnehmerbegriffs als Arbeitnehmer einzuordnen ist, dem gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ein Abgeltungsanspruch in Geld für nicht genommenen Urlaub zusteht.
Autor: Jonas Anders
In einer Entscheidung vom 26. April 2023 (12 Sa 18/23) hatte sich das LAG Düsseldorf mit einer heimlichen filmischen Überwachung des Arbeitnehmers durch eine von der Arbeitgeberin beauftragte Detektei zu beschäftigen. Die Frage war, ob dem Arbeitnehmer durch Anfertigung von Bildmaterial ein immaterieller Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO entstanden ist. Ebenfalls betrifft die Entscheidung einen Anwendungsfall einer außerordentlichen Kündigung, die – da die Betriebsratsanhörung nicht richtig war – wegen Verstoßes gegen § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG nichtig war.
Autor: Lisa Heim
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg erkannte mit Urteil vom 27. Juli 2023 (Az. 3 Sa 33/22) einem Arbeitnehmer wegen unerlaubter Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen durch seinen vormaligen Arbeitgeber einen Schadensersatz i. H. v. EUR 10.000 zu. Dabei stellte das LAG jedoch auch klar, dass ein Verstoß gegen die DSGVO für sich allein keinen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründet.
Autor: Jonas Anders
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt seine Rechtsprechung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten fort und legt in einem Urteil vom 25. April 2023 (Az. 9 AZR 187/22) einen strengen Maßstab für die als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu qualifizierenden Klauseln an, welche die Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers regeln. Bleibt eine Rückzahlungsklausel zu pauschal und berücksichtigt sie nicht die Gründe einer unterbliebenen Prüfungsteilnahme, benachteiligt diese den Arbeitnehmer in unangemessener Weise und ist damit in Gänze unwirksam.
Autor: Elisabeth Schwake
Wenige Tage nach der ebenfalls in diesem Newsletter besprochenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Rückzahlung von Fortbildungskosten, urteilt auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz am 3. Mai 2023 (Az. 7 Sa 249/22) über eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommene Klausel, welche die Rückzahlung von Studienkosten eines ausbildungsintegrierten dualen Studiums regelt. Auch diese Fallkonstellation beschäftigt sich mit der Ausgestaltung einer Klausel, die die Rückforderung der Ausbildungskosten bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers betrifft.
