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November 2024
Herbst 2024
Autor: Dr. Christian Bloth
Die Jahre der Pandemie haben das Konzept des Homeoffice erheblich beflügelt. In Gänze ausgelastete Großraumbüros gehören damit der Vergangenheit an und sog. Desk Sharing löst fest zugeordnete Arbeitsplätze ab. Die Nutzung des und der Umgang mit dem Arbeitsplatz durch mehrere Arbeitnehmer kann einer arbeitgeberseitigen Regelung bedürfen. Ob deren Regelungsgegenstände das Arbeitsverhalten oder vielmehr das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen, kann je nach Regelung variieren. Je nach Einordnung können Mitbestimmungserfordernisse des Betriebsrates aus § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) folgen. Über diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, Urteil vom 6. August 2024, AZ 21 TaBv 7/24) zu entscheiden.
Autor: Katharina Kastanov
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mit seinem Urteil vom 23. April 2024 (Az.: II ZR 99/22) über einen Sachverhalt zu befinden, der ein mit einem Geschäftsführer vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot zum Gegenstand hatte. Er hatte zu entscheiden, ob eine Klausel, die im Fall des Verstoßes gegen ein nachträgliches Wettbewerbsverbot den nachträglichen Wegfall bereits entstandener Ansprüche auf eine Karenzentschädigung vorsah, „unbillig“ ist oder grundsätzlich wirksam vereinbart werden kann.
Autor: Jonas Anders
Der Begriff der Arbeitszeit ist in § 2 Abs. 1 ArbZG beschrieben. Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes ist danach „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“. Doch wann beginnt und wann endet die Arbeit eigentlich? Und was ist „Arbeit“? Diese Frage ist bei Büroarbeit unter Umständen einfacher zu beantworten als bei einer körperlichen Arbeit. Wenn etwa ein Containermechaniker bei seiner Arbeit derart mit Schmutz in Berührung kommt, dass es für ihn unzumutbar ist, sich ungeduscht auf den Nachhauseweg zu begeben, zählt seine Umkleide- und Waschzeit dann noch als Arbeitszeit? Über diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 23. April 2024 (AZ 5 AZR 212/33) zu entscheiden.
Autor: Katharina Kastanov
Das Arbeitsgericht (ArbG) Wuppertal hatte in seinem Urteil vom 30.11.2023 (Az.: 6 Ca 1708/23) über einen Fall zu entschieden, in dem ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Inflationsausgleichprämie unter der Bedingung zusagte, dass diese den Betrieb bis zum 31. März des Folgejahres weder aufgrund eigenes Verschuldens noch aus eigener Entscheidung verlassen. In diesem Zusammenhang bestätigte das ArbG die Praxis dahingehend, dass die Inflationsausgleichsprämie ungeachtet ihres sozialen Charakters gem. § 3 Nr. 11c) EStG auch als Belohnung für Betriebstreue eingesetzt werden darf.
Autor: Dr. Christian Bloth
Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (EU-RL 2019/1152) wurde auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) modernisiert. Seit dem 1. August 2022 fordert § 15 Abs. 3 TzBfG für befristete Arbeitsverhältnisse, dass eine Probezeit „im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit“ stehen muss. Wie dieses Verhältnis genau zu beurteilen ist, gibt das Gesetz jedoch nicht vor. Auch in der Rechtsprechung wurde die Frage nach der zulässigen Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen bislang nicht einheitlich beantwortet. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat hierzu in seinem Urteil vom 2. Juli 2024 (Az.: 19 Sa 1150/23) Stellung bezogen.
Autor: Jonas Anders
Die Weisung zum Tragen bestimmter Arbeitskleidung fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers aus § 106 Gewerbeordnung (GewO). Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte in dem nachfolgend behandelten Fall, Urteil vom 21. Mai 2024 (AZ 3 SLa 224/24), eine Entscheidung zu treffen, in welcher es nahezu musterhaft aufzeigen konnte, dass dieses Direktionsrecht im Fall der Vorgaben zum Tragen bestimmter Arbeitskleidung durch Grundrechte eines Arbeitnehmers begrenzt sein kann. Wer das Tragen der vorgegebenen Arbeitskleidung kategorisch und „aus Prinzip“ ablehnt, riskiert eine Kündigung, es sei denn – die Vorgabe schränkt die Freiheit des Arbeitnehmers ein – die Weigerung ist berechtigt.
