NEWSLETTER
Januar 2025

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen


Zum Anfang des Jahres übersenden wir unseren Newsletter, der an sich schon im Dezember erscheinen sollte. So können wir diese Gelegenheit nutzen, Ihnen einen guten Start in ein arbeitsrechtlich vermutlich „herausforderndes“ Jahr zu wünschen. Folgende Entscheidungen haben uns aus der Sicht der Praxis besonders interessiert:

 

EuGH: Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte (Gleichbehandlung) – BAG: AGG Hopping (die nicht ernsthafte Bewerbung) – BAG: Wirksamkeit der Befristung bei erkennbarer Dauererkrankung des Arbeitnehmers – ArbG Köln: Teilnahme am „Potsdamer Treffen“ (fristlose Kündigung berechtigt?) – LAG Niedersachsen: Wirksamkeit einer Vereinbarung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten – BAG: Beteiligung des Betriebsrats nach §99 BetrVG bei Festsetzung der Vergütungsgruppe des freigestellten Betriebsrats

 

Gerne unterstützen wir Sie in den aufkommenden arbeitsrechtlichen Fragen!

Mit besten Grüßen aus Frankfurt am Main 

 

Ihr kallan Arbeitsrechts Team

Inhalt
Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Autor: Dr. Christian Bloth

Die Bezahlung von Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte ist Gegenstand einer viel beachteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gewesen. Inwieweit werden diese dadurch schlechter als Vollzeitbeschäftigte gestellt, wenn Überstundenzuschläge nur für Zeiten gezahlt werden, welche über die regelmäßige Arbeitszeit von vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern hinaus geleistet werden.  Nach einer Vorlage durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 29. Juli 2024 (Az.: C-184/22, C-185/22) die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen hier eine „schlechtere“ Behandlung im Sinne des Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung im Anhang der Richtlinie 97/81 (Rahmenvereinbarung) und eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne von Art. 157 AEUV sowie der Gleichbehandlungsrichtlinie 2006/54 anzunehmen ist.

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BAG mit letztem Wort zum AGG-Hopping

Autor: Jonas Anders

Schreibt ein Arbeitgeber eine Stelle nicht geschlechtsneutral aus, so kann darin ein Verstoß gegen § 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) liegen. Ein Entschädigungsanspruch des Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann die Konsequenz sein. Über die Entscheidung der Vorinstanz (LAG Hamm Urteil vom 5.12.2023 - 6 Sa 896/23) des im Folgenden besprochenen Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. September 2024 (Aktenzeichen 8 AZR 21/24) berichteten wir bereits in unserem Newsletter März 2024. Das BAG lehnte einen Entschädigungsanspruch des mittlerweile in der ganzen Bunderepublik bekannten Bewerbers nun endgültig ab.

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Wirksamkeit einer Sachgrundbefristung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Autor: Katharina Kastanov

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 1 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) u.a. dann zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein solcher Grund kann in der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers liegen. Doch wie verhält es sich, wenn der befristet eingestellte Mitarbeiter während des gesamten Vertretungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt? Über die Wirksamkeit der Befristung in einem solchen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 12. Juni 2024 (7 AZR 188/23) zu entscheiden.

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Teilnahme an rechtsextremen Veranstaltungen – ein Grund für außerordentliche Kündigung?

Autor: Katharina Kastanov

Das sogenannte „Potsdamer Treffen“ sorgte im Januar 2024 politisch für erhebliche Aufmerksamkeit. Damals berichtete das Medienunternehmen Correctiv - unter Veröffentlichung einer Teilnehmerliste - von einem Treffen in Potsdam in der Villa Adlon am 25. November 2023, bei welchem die Teilnehmer den rechtsextremen „Masterplan zur Remigration“ als Lösung der Debatte um die Flüchtlingspolitik vorgestellt hatten. Die Folge waren Kundgebungen und Demonstrationen, an denen Hunderttausende teilnahmen. In solchen Fällen stellt sich immer wieder wie Frage, siehe auch die bekannt gewordenen „Sylt Videos“, wie ein Arbeitgeber darauf reagieren kann, wenn es öffentlich bekannt wird, dass sein Arbeitnehmer privat an verfassungsfeindlichen bzw. rechtspolitischen Veranstaltungen teilnimmt. Ob eine außerordentliche Kündigung in diesem Fall gerechtfertigt ist, hatte das Arbeitsgericht (ArbG) Köln in seinem Urteil vom 3. Juli 2024 (Az.: 17 Ca 543/24) zu entscheiden.  

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Fortbildungskosten – keine Rückzahlungspflicht ohne wirksame Vereinbarung

Autor: Jonas Anders

Der Mangel qualifizierter Fachkräfte treibt viele Arbeitgeber an, für Arbeitnehmer Fortbildungskosten entweder teilweise oder sogar in ganzer Höhe zu tragen. Die zunächst im beiderseitigen Wohlwollen geschlossenen Vereinbarungen über solche Fortbildungskosten werden meist erst dann problematisch, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Häufig stehen dann Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers im Raum. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen macht in seiner Entscheidung vom  5. Juli 2024 (Az.: 8 Sa 562/23) deutlich, dass einem Rückzahlungsbegehren von Studiengebühren im Falle der Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer der vermeintlich wirksam vereinbarte Rechtsgrund fehlen kann.

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Keine Beteiligung des Betriebsrates bei Vergütungsanpassung seiner Betriebsratsmitglieder

Autor: Dr. Christian Bloth

Einführung

Im Falle einer Gehaltsanpassung durch Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Beteiligung des Betriebsrates erforderlich. Ob dies auch gilt, wenn die Vergütung eines für die Betriebsratsarbeit freigestellten Betriebsratsmitglieds angepasst wird, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Beschluss vom 26. November 2024 (Az.: 1 ABR 12/23) zu entscheiden. Auch wenn der Beschlusses erst als Pressemitteilung vorliegt, können hieraus bereits interessante Schlüsse gezogen werden.

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