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Januar 2026
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen
Autor: Dr. Christian Bloth
Darf ein öffentlicher Arbeitgeber Bewerber über aus öffentlich zugänglichen Internetquellen (z.B. Google) suchen? Und wenn ja, muss er sie darüber informieren? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasste sich mit eben diesen viel diskutierten Fragen im Spannungsfeld von Datenschutz und Bewerberauswahlverfahren. In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Universität in einem Bewerbungsverfahren Internetrecherchen zu einem Bewerber durchgeführt und ihn anschließend abgelehnt, ohne ihn über die Recherche zu informieren. Das BAG entschied mit seinem Urteil vom 5. Juni 2025 (Az. 8 AZR 117/24): Die Universität hat gegen ihre datenschutzrechtliche Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO verstoßen und muss an den Bewerber immateriellen Schadensersatz in Höhe von EUR 1.000 leisten.
Autor: Jonas Anders
Freiwilligenprogramme gelten als bewährtes Mittel für verantwortungsvollen und sozialverträglichen Personalabbau. Sie ermöglichen zudem Planungssicherheit und vermeiden langwierige Kündigungsschutzverfahren. Ggf. können dann sogar weniger sozial schutzwürdige Mitarbeitende verbleiben, wenn schutzwürdigere Mitarbeitende freiwillig das Unternehmen verlassen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber später ein neues Programm mit attraktiveren Konditionen anbietet? Entsteht daraus ein Anspruch auf Anpassung des bereits geschlossenen Aufhebungsvertrags? Können Ausschlussklauseln solche Ansprüche wirksam verhindern? Über diese Fragen hatte das Landesarbeitsgericht (Köln (LAG), 6 Sa 630/23, hat in seiner Entscheidung vom 12. September 2024 zu entscheiden.
Autor: Katharina Kastanov
Für Arbeitnehmer hat die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens häufig einen Nutzwert, der über den besteuerten geldwerten Vorteil hinausgeht. Um so mehr ist eine vorzeitige Rückgabe einschneidend und birgt auch rechtliche Probleme. Eine solche Konstellation lag auch dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12. Februar 2025 (AZ 5 AZR 171/24) zugrunde. Das BAG hatte sich mit der Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen Klausel auseinanderzusetzen, die dem Arbeitgeber für den Fall der Freistellung des Arbeitnehmers in Folge einer Kündigung die Möglichkeit einräumte, die private Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens zu widerrufen. Das Gericht nahm dabei nicht nur zur Wirksamkeit der Klausel, sondern auch zur Ausübung des Widerrufsvorbehalts im konkreten Fall Stellung.
Autor: Katharina Kastanov
Arbeitszeugnisse sind ein häufiger Streitpunkt im Arbeitsrecht. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wie bestimmt die Vereinbarungen über Zeugnisinhalte in Vergleichen oder Aufhebungsverträgen formuliert sein müssen, damit sie ggf. auch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hatte sich nun mit der Vollstreckbarkeit einer solchen Zeugnisregelung in einem gerichtlichen Vergleich zu befassen.
Autor: Dr. Christian Bloth
Arbeitgeber sind – so Grundsatz der Rechtsprechung des EuGH und des BAG – verpflichtet, ihren Mitarbeitenden durch Zurverfügungstellung entsprechender „Einrichtungen“ und Vorgaben, es zu ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Sie sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Verpflichtung durch Mitarbeitende zu prüfen wie auch die Arbeitszeiten im Hinblick auf Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben nachzuhalten. Umfang und Reichweite dieser Pflicht standen in den letzten Jahren stark im Fokus der Rechtsprechung und der öffentlichen Diskussion. In Aussicht gestellte Gesetzgebung lässt auf sich warten.
Während die Grundsätze mittlerweile weitgehend geklärt sind, stellen sich in der Praxis weiterhin verschiedenste Fragen, wie es auch in der hier besprochenen Entscheidung deutlich wurde. Wie verhält es sich etwa bei Arbeitszeiten von einem Arbeitnehmer, der Betriebsratsmitglied ist und dauerhaft für die Erfüllung von Betriebsratstätigkeiten von seiner Arbeitspflicht freigestellt ist? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat sich mit eben jener Frage befasst und mit Urteil vom 27. März 2025 (Az. 11 SLa 594/24) Position bezogen und die Pflichten hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung bei Betriebsratsmitgliedern präzisiert.
Autor: Jonas Anders
Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund sind aus der arbeitsrechtlichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Sie dienen Arbeitgebern als flexibles Instrument der Personalsteuerung und eröffnen zugleich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern häufig den Einstieg in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis. Problematisch wird die sachgrundlose Befristung jedoch dort, wo besondere Schutzbedürfnisse bestehen – etwa bei Mitarbeitenden, die – nach ihrem Eintritt – zu Mitgliedern des Betriebsrats gewählt werden. Wie verträgt sich ihr besonderer kündigungsschutzrechtlicher Schutz mit dem durch Zeitablauf eintretenden Ende ihres Arbeitsverhältnisses?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 18. Juni 2025 (7 AZR 50/24) erneut Gelegenheit gehabt, die unionsrechtlichen Einwände gegen die Anwendung der sachgrundlosen Befristung auf Betriebsratsmitglieder zu prüfen.
