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Juli 2026
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen
Autor: Dr. Christian Bloth, Katharina Kastanov
Am 2. Juli 2026 haben sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD auf ein umfassendes Reformpaket unter dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verständigt, welches bundesweit für viel Diskussion gesorgt hat. Das Maßnahmenpaket enthält zahlreiche Vorhaben zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums Deutschlands und sieht darunter auch Änderungen im Arbeitsrecht vor. Konkrete Gesetzentwürfe liegen noch nicht vor und die tatsächliche Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen bleibt abzuwarten.
Autor: Jonas Anders
Die Freistellung von Arbeitnehmern nach Ausspruch einer Kündigung gehört in der arbeitsrechtlichen Praxis zum Standardinstrumentarium vieler Arbeitgeber. Insbesondere in Fällen des Vertrauensbruchs oder bei sensiblen Positionen – etwa im Vertrieb oder bei Zugang zu vertraulichen Informationen – erscheint es naheliegend, Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung zu entbinden. Häufig stützen sich Arbeitgeber dabei auf formularmäßige Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen. Die Freistellung wiederum kann als Grund zum Widerruf einer Dienstwagenberechtigung gemacht werden, so dass der Mitarbeiter diesen vorzeitig abgeben muss.
Autor: Katharina Kastanov
Die Reichweite des Diskriminierungsschutzes im Bewerbungsverfahren in Beziehung auf die Zulässigkeit religiöser Bekenntnisse bzw. deren Ausdruck sind zentrale Fragen des Antidiskriminierungsrechts. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. 8 AZR 49/25) die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen die Ablehnung einer Kopftuch tragenden Bewerberin eine unzulässige Benachteiligung wegen ihrer Religion nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt. Die Entscheidung ist für die Bewerbungspraxis bedeutsam, da sie die Anforderungen an die Darlegung von Diskriminierungsindizien, deren Widerlegung sowie die Grenzen von Neutralitätsargumenten präzisiert.
Autor: Jonas Anders
Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein. Andernfalls drohen Arbeitgebern Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In der Praxis stellt sich dabei aber immer wieder die Frage, ob Bewerber, die mehrfach Entschädigungsansprüche geltend machen (sogenannte „AGG-Hopper“), rechtsmissbräuchlich handeln. Mit Urteil vom 26. Januar 2026 (Az. 7 SLa 435/25) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hierzu wichtige Klarstellungen getroffen und die Anforderungen an die Annahme eines Rechtsmissbrauchs präzisiert.
Autor: Katharina Kastanov
Abmahnungen im Arbeitsleben sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig „unangenehm“, aber dennoch unentbehrliche Instrumente der rechtlichen Seite der Zusammenarbeit. Sie dokumentieren Pflichtverstöße, haben Warnfunktion und können Grundlage späterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen, insbesondere einer späteren Kündigung, sein. Wegen ihrer möglichen rechtlichen Konsequenzen unterliegen sie strengen inhaltlichen Anforderungen. Schon unklare oder rechtlich unzutreffende Inhalte können zur Unwirksamkeit führen – mit der Folge, dass Arbeitnehmer die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen können. Eine besonders praxisrelevante Entscheidung hierzu hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) mit seinem Urteil vom 19. Februar 2026 (Az.: 8 Sa 25/25) getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob Arbeitnehmer im Krankheitsfall verpflichtet werden können, zugleich auf „etwaige dringliche Arbeiten“ hinzuweisen – und welche Folgen eine darauf gestützte Abmahnung hat. Die Entscheidung zeigt deutlich: Arbeitgeber sollten arbeitsvertragliche Nebenpflichten sorgfältig formulieren und Abmahnungen präzise begründen. Andernfalls droht nicht nur die Unwirksamkeit einzelner Klauseln, sondern auch der Verlust personalstrategischer Instrumente.
Autor: Dr. Christian Bloth
Im Rahmen eines betriebsbedingten Personalabbaus, die eine anzeigepflichtige Massenentlassung im Sinne des §17 KSchG darstellt, ist nicht nur die Korrektheit der einzelnen Schritte wichtig, sondern auch die Einhaltung der richtigen Reihenfolge, wie insbesondere Konsultationsverfahren, Einreichung der Massenentlassungsanzeige und Aussprache der jeweiligen Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einer Entscheidung vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22) hierzu dargelegt, dass Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge von Konsultationsverfahren und Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen können. In Umsetzung der „Sewel“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) (C-402/24) betont das BAG die zentrale Bedeutung einer ordnungsgemäßen Verfahrensdurchführung. Die Entscheidung macht außerdem deutlich, dass Fehler im Massenentlassungsverfahren erhebliche wirtschaftliche Risiken bergen können.
