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Juli 2026

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

noch ist Sommer – und wir hoffen, Sie haben Urlaub genossen oder Zeit für anderes als Arbeit gefunden. Auch für die letzten Monate gibt es im Arbeitsrecht Interessantes zu berichten.

Koalition – eingangs stellen wir Ihnen seitens der Koalition geplante Gesetzesänderungen vor und zwar zum einen die deutlichen Erleichterungen im Recht der sachgrundlosen Befristung und zum anderen eine Erleichterung im Kündigungsschutz in Arbeitsverhältnissen mit „Besserverdienenden“ (Abfindung statt Kündigungsschutz!). Aus der Rechtsprechung berichten wir zu BAG: Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel und damit kein Entfall des Nutzungsrechts am Dienstwagen (vertraglicher Anpassungsbedarf) – BAG: Kopftuchverbot bei Luftsicherheitsassistentinnen unwirksam – LAG Hessen: Kriterien AGG Hopping – LAG Baden-Württemberg: Unwirksame Klausel bei Krankmeldung und damit Unwirksamkeit einer darauf gestützten Abmahnung (ggf. vertraglicher Anpassungsbedarf) – BAG: Unwirksamkeit von Kündigungen bei nicht richtig abgeschlossenem Konsultationsverfahren in der Massenentlassung


Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren arbeitsrechtlichen Herausforderungen!

Mit besten Grüßen aus Frankfurt am Main

 

Ihr kallan Arbeitsrechts Team

Inhalt
Reform im Arbeitsrecht: Kommen mehr Flexibilität bei Befristungen und ein gelockerter Kündigungsschutz für Besserverdiener?

Autor: Dr. Christian Bloth, Katharina Kastanov

Am 2. Juli 2026 haben sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD auf ein umfassendes Reformpaket unter dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verständigt, welches bundesweit für viel Diskussion gesorgt hat. Das Maßnahmenpaket enthält zahlreiche Vorhaben zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums Deutschlands und sieht darunter auch Änderungen im Arbeitsrecht vor. Konkrete Gesetzentwürfe liegen noch nicht vor und die tatsächliche Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen bleibt abzuwarten.

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BAG verschärft Anforderungen an Freistellungsklauseln – Pauschale Regelungen regelmäßig unwirksam

Autor: Jonas Anders

Die Freistellung von Arbeitnehmern nach Ausspruch einer Kündigung gehört in der arbeitsrechtlichen Praxis zum Standardinstrumentarium vieler Arbeitgeber. Insbesondere in Fällen des Vertrauensbruchs oder bei sensiblen Positionen – etwa im Vertrieb oder bei Zugang zu vertraulichen Informationen – erscheint es naheliegend, Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung zu entbinden. Häufig stützen sich Arbeitgeber dabei auf formularmäßige Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen. Die Freistellung wiederum kann als Grund zum Widerruf einer Dienstwagenberechtigung gemacht werden, so dass der Mitarbeiter diesen vorzeitig abgeben muss.

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Religiöse Diskriminierung im Bewerbungsverfahren: BAG konkretisiert Anforderungen an Beweislast und Rechtfertigung

Autor: Katharina Kastanov

Die Reichweite des Diskriminierungsschutzes im Bewerbungsverfahren in Beziehung auf die Zulässigkeit religiöser Bekenntnisse bzw. deren Ausdruck sind zentrale Fragen des Antidiskriminierungsrechts. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. 8 AZR 49/25) die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen die Ablehnung einer Kopftuch tragenden Bewerberin eine unzulässige Benachteiligung wegen ihrer Religion nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt. Die Entscheidung ist für die Bewerbungspraxis bedeutsam, da sie die Anforderungen an die Darlegung von Diskriminierungsindizien, deren Widerlegung sowie die Grenzen von Neutralitätsargumenten präzisiert.

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Kein rechtsmissbräuchliches ,,AGG-Hopping‘‘ – auch bei Mehrfachbewerbern

Autor: Jonas Anders

Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein. Andernfalls drohen Arbeitgebern Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In der Praxis stellt sich dabei aber immer wieder die Frage, ob Bewerber, die mehrfach Entschädigungsansprüche geltend machen (sogenannte „AGG-Hopper“), rechtsmissbräuchlich handeln. Mit Urteil vom 26. Januar 2026 (Az. 7 SLa 435/25) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hierzu wichtige Klarstellungen getroffen und die Anforderungen an die Annahme eines Rechtsmissbrauchs präzisiert.

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Unwirksame AGB-Klausel zur Krankmeldung: Abmahnung unzulässig – und wann sie aus der Personalakte entfernt werden muss

Autor: Katharina Kastanov

Abmahnungen im Arbeitsleben sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig „unangenehm“, aber dennoch unentbehrliche Instrumente der rechtlichen Seite der Zusammenarbeit. Sie dokumentieren Pflichtverstöße, haben Warnfunktion und können Grundlage späterer arbeitsrechtlicher Maßnahmen, insbesondere einer späteren Kündigung, sein. Wegen ihrer möglichen rechtlichen Konsequenzen unterliegen sie strengen inhaltlichen Anforderungen. Schon unklare oder rechtlich unzutreffende Inhalte können zur Unwirksamkeit führen – mit der Folge, dass Arbeitnehmer die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen können. Eine besonders praxisrelevante Entscheidung hierzu hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) mit seinem Urteil vom 19. Februar 2026 (Az.: 8 Sa 25/25) getroffen. Im Kern ging es um die Frage, ob Arbeitnehmer im Krankheitsfall verpflichtet werden können, zugleich auf „etwaige dringliche Arbeiten“ hinzuweisen – und welche Folgen eine darauf gestützte Abmahnung hat. Die Entscheidung zeigt deutlich: Arbeitgeber sollten arbeitsvertragliche Nebenpflichten sorgfältig formulieren und Abmahnungen präzise begründen. Andernfalls droht nicht nur die Unwirksamkeit einzelner Klauseln, sondern auch der Verlust personalstrategischer Instrumente.

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Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehler in Massenentlassungsverfahren

Autor: Dr. Christian Bloth

Im Rahmen eines betriebsbedingten Personalabbaus, die eine anzeigepflichtige Massenentlassung im Sinne des §17 KSchG darstellt, ist nicht nur die Korrektheit der einzelnen Schritte wichtig, sondern auch die Einhaltung der richtigen Reihenfolge, wie insbesondere Konsultationsverfahren, Einreichung der Massenentlassungsanzeige und Aussprache der jeweiligen Kündigungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einer Entscheidung vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22) hierzu dargelegt, dass Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebene Reihenfolge von Konsultationsverfahren und Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen können. In Umsetzung der „Sewel“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) (C-402/24) betont das BAG die zentrale Bedeutung einer ordnungsgemäßen Verfahrensdurchführung. Die Entscheidung macht außerdem deutlich, dass Fehler im Massenentlassungsverfahren erhebliche wirtschaftliche Risiken bergen können.

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