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November 2018
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen
Eine vom Arbeitgeber durch vorformulierte Klausel festgelegte Ausschlussfrist, welche den Mindestlohn nicht ausdrücklich ausnimmt, verstößt gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs.1 Satz 2 BGB. Eine solche Ausschlussfrist ist demnach unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes geschlossen wurde.
Die arbeitsvertragliche Abschlussfrist, welche eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb einer bestimmten Frist vorsieht, wird gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen. Die Hemmung richtet sich nach einer entsprechenden Anwendung des § 203 S.1 BGB.
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wir Arbeit zu vergüten.
Der Arbeitnehmer, der vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Antrag auf Wahrnehmung seines Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub gestellt hat, erhält bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine entsprechende finanzielle Vergütung für diesen nicht genommenen Jahresurlaub. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, Urlaub zu nehmen; er muss den Arbeitnehmer aber konkret und erforderlichenfalls förmlich dazu auffordern, Urlaub zu nehmen und klar und rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaubsanspruch verfällt.
Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig.
Ein bestreikter Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie von einer Streikbeteiligung abzuhalten. Zwar liege eine Ungleichbehandlung der streikenden und der nicht streikenden Beschäftigten vor, diese sei aber aus arbeitskampfrechtlichen Gründen gerechtfertigt.
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August 2018
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen
Am 6. Juni 2018, Az. 1 BvR, 1375/14, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem umfassend begründeten Beschluss aus verfassungsrechtlicher Perspektive eine Rechtsprechung des BAG korrigiert, wonach eine sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber möglich war, wenn diese Beschäftigung mehr als drei Jahre zurücklag. Für diese Auslegung des §14 Abs.2 S.2 TzBfG gibt der Gesetzestext nach Ansicht des BVerfG keinen Raum.
In Tarifverträgen kann der Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums im Folgejahr (z.B. 31.3.) abhängig gemacht werden.
Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihre private Handynummer an den Arbeitgeber herauszugeben, da dies ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.
Eine vertragliche Ausschlussfrist, deren Lauf von der Fälligkeit des Anspruchs abhängt, beginnt bei Schadenersatzansprüchen, wenn der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist.
Außerdienstliches, strafbares Verhalten ist nur dann kündigungsrelevant, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Arbeitnehmers und dem Arbeitsverhältnis besteht und dieser Zusammenhang zu einer Beeinträchtigung von Arbeitgeberinteressen oder zur Annahme einer fehlenden Einigung des Arbeitnehmers führt.
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Mai 2018
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen
Bereitschaftsdienst, bei dem sich der Arbeitnehmer an seinem Wohnort aufzuhalten hat, er jedoch innerhalb von acht Minuten den Einsatzort aufsuchen muss, ist Arbeitszeit!
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied in einem Urteil vom 16. November 2017 (Az. 2 Sa 965/17), dass eine Weisung des Arbeitgebers, sich ab sofort in einer 165 km entfernten Niederlassung zur Arbeit zu melden, unbillig ist.
Die Kündigung eines Geschäftsführers bedarf keines Grundes im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, da ein Geschäftsführer, der weitgehend frei über Arbeitsort- und Zeit entscheiden kann, kein "Arbeitnehmer" ist.
Kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Betriebsratsmitgliedern eine unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds darstellen?
Mit Urteil vom 12. März 2018 hat das LAG Niedersachsen (Az. 15 Sa 319/17) eine außerordentliche Kündigung für unwirksam erklärt, die wegen des Verdachts der Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zur „salafistischen Szene" ausgesprochen worden war.
Mit Beschluss vom 21. November 2017 (1 ABR 47/16) entschied das Bundesarbeitsgericht, dass der örtliche Betriebsrat eines konzernangehörigen Unternehmens keinen mitbestimmungsrechtlichen Anspruch gegenüber dem Unternehmen besitzt, die Konzernobergesellschaft anzuweisen, die Durchführung einer Mitarbeiterbefragung bei dem Konzernunternehmen zu unterlassen.
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Februar 2018
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis –
Neueste Entwicklungen
Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner vertraglichen Kündigungsfrist
Können Arbeitsverträge die Kündigungsfristen erheblich länger als die gesetzlichen Fristen festlegen, sofern gleich lange Fristen für beide Parteien gelten?
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können Erhöhung ihrer Arbeitszeit nicht erzwingen
Das BAG hatte zu entscheiden, ob ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erhalt einer Vollzeitstelle hat, wenn der Arbeitgeber eine solche Stelle mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt.
Mindestlohn ist Berechnungsgrundlage auch für Nachtzuschläge sowie Urlaubs- und Feiertage
Die Vergütung der Urlaubs- und Feiertagsstunden sowie die Berechnung der Nachtarbeitszuschläge sind nach dem gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen, soweit kein höherer Vergütungsanspruch besteht. Das gezahlte Urlaubsgeld darf nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Fremdenfeindliche Äußerung in privater WhatsApp Gruppe ist i.d.R. kein Kündigungsgrund
In der Regel stellen private Textnachrichten mit fremdenfeindlichen Inhalt in einer kleinen WhatsApp Gruppe keinen Kündigungsgrund dar. Der Arbeitnehmer darf nämlich darauf vertrauen, dass der Inhalt nicht nach außen getragen wird.
Unzulässige Überwachung privater Chats am Arbeitsplatz
Die Große Kammer des EGMR hob eine Entscheidung einer Kammer des Gerichtshofs auf, bei der es um die Kontrolle des privaten Schriftverkehrs von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber ging. Die Große Kammer stellte fest, dass eine uneingeschränkte Überwachung nicht zulässig sei.
BAG: Leiharbeitnehmer zählen mit
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Anzahl der Mitarbeiter eines Betriebes maßgeblich dafür, wie viele Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen sind. Das BAG entschied nun, dass dabei auch die Leiharbeitnehmer berücksichtigt werden müssen, wenn sie „regelmäßig" im Betrieb beschäftigt werden.
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Oktober 2017
Neueste Entwicklungen im Bank- und Finanzrecht
Bundesgerichtshof erklärt Bankenbearbeitungsentgelte in AGB für Darlehen auch im B2B-Bereich für unwirksam – hohe Rückforderungsansprüche möglich
1. Hintergrund und Bedeutung der neuen Rechtsprechung
Bereits im Jahr 2014 hatte der Bundesgerichtshof („BGH") für Verbraucherdarlehen entschieden, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") vereinbarte Bearbeitungsentgelte, auch Bearbeitungsgebühren genannt, unzulässig sind. Seitdem war umstritten, ob dies auch im Fall von an Unternehmen gewährten Darlehen gilt. Nun hat der BGH diese Frage positiv entschieden und die Vereinbarung von Bankenbearbeitungsentgelten in AGB auch bei Darlehen an Unternehmen für unzulässig erklärt – mit der Folge, dass Unternehmen in der Vergangenheit gezahlte Bearbeitungsentgelte von ihren Banken zurückfordern können.
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